Die Kombileistung* ist die Leistung, die man von der Pflegeversicherung für eine kombinierte Pflege erhält, diese besteht aus Geldleistung und Sachleistung.
So werden z.B. bei Pflegegrad 3 1298,00 € Sachleistung zur Verfügung gestellt. Verbraucht jetzt der Pflegedienst für erbrachte Leistungen 50%, also 649,00 €, erhält der Pflegebedürftige 50% von der Geldleistung (545,00 €) des Pflegegrades 3, also 272,50 €.
Der Entlastungsbeitrag* soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. Es stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. Bis zu 40% des Betrages für Pflegesachleistungen können Sie zusätzlich für nicht genutzte Beträge ansparen und später nutzen.
Zu den unterschiedliche Leistungen gehören z.B. Tages- und Nachtpflege im Rahmen einer rund um die Uhr Versorgung und Betreuung, Unterstützung im Alltag, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen (werden von unserem Pflegedienst angeboten).
Die Leistungen können auch außerhalb oder zusätzlich zu den Angeboten des Pflegedienstes für Unterkunft, Mahlzeiten, Investitionskosten, Kurzzeitpflege und Gruppenangebote und Alltags-Begleiter eingesetzt werden.